Pflichtverteidigung

Sollte Ihnen eine Pflichtverteidigerin zustehen, werden die Kosten für die Beauftragung einer Strafverteidigerin vom Staat übernommen.

Ein solcher Fall liegt zum Beispiel immer dann vor, wenn Sie in Untersuchungshaft sitzen, Ihnen eine hohe Strafe droht, Sie vor dem Schöffen- oder Landgericht angeklagt werden oder Sie aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, sich selbst angemessen zu verteidigen.

Da die Frage nach einer Pflichtverteidigung einer juristischen Prüfung unterzogen werden muss, sollten Sie mich kontaktieren, damit ich Ihnen die Erfolgsaussichten eines solches Antrages einschätzen kann.

Gebühren nach dem RVG

Grundsätzlich berechne ich meine Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), je nachdem in welchen Verfahrensstadium Sie mich beauftragen bzw. im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung.

Je nach Komplexität Ihres Anliegens, kann ich Ihnen nach der ersten Akteneinsicht bereits eine Einschätzung dahingehend geben, wie umfangreich meine Tätigkeiten sein werden - danach passe ich meine Gebühren an.