Tätigkeitsfelder

Ich vertrete Ihre Interessen bereits ab dem ersten Kontakt mit der Polizei.In dieser Phase ist es wichtig, so früh wie möglich relevante Informationen über den Vorfall zu erhalten. Ich arbeite eng mit Ihnen als meine Mandanten zusammen, um Ihre Sicht der Ereignisse zu verstehen und alle vorhandenen Informationen zu sammeln.

Ermittlungsverfahren


Informationsbeschaffung

Als Verteidigerin stelle ich sicher, dass Sie als mein/e Mandant/in Ihre Rechte kennen, insbesondere das Recht auf Stillschweigen und das Rechts auf rechtliche Vertretung. Ich erkläre ihm die möglichen Auswirkungen von Vernehmungen und Befragungen.

Bewusstsein für Ihr Recht

Ich überwache die Ermittlungsaktivitäten der Strafverfolgungsbehörden, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Rechten meines Mandanten durchgeführt werden. Falls notwendig, kann ich rechtliche Schritte einleiten, um Verfahrensfehler oder rechtliche Unregelmäßigkeiten anzufechten.

Beobachtung der Ermittlungen

Ich analysiere sorgfältig die durch die Polizei gesammelten Beweise, um eine Verteidigungsstrategie entwickeln zu können oder um Fehler bei der Beweiserhebung aufzudecken.

Beweisbewertung


Vertretung vor Gericht

Vor der Verhandlung sammle ich alle erforderlichen Informationen, um eine gründliche Kenntnis des Falls zu haben. Ich überprüfe die Beweise, die Zeugenaussagen und alle relevanten Unterlagen, um eine solide Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Um die Argumente der Staatsanwaltschaft entkräften zu können, entwickele ich mit Ihnen zusammen eine überzeugende Verteidigungslinie und werde diese vor Gericht in Ihrem Namen vortragen.

Vorbereitung einer Strategie

Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft

In manchen Fällen kann eine Einigung oder Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft für Sie vorteilhaft sein. In diesen Fällen werde ich daran arbeiten, dass wir gemeinsam für Sie eine gerechte Vereinbarung finden, die Ihre Interessen hinreichend berücksichtigt.

Rechtsmittel

Sollten Sie als meine Mandanten mit dem Urteil nicht zufrieden sein, berate ich Sie über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels - Berufung oder Revision - und vertrete Sie auch selbstverständlich in der nächsten Instanz.


Tatvorwürfe

  • Verstöße im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln

  • Körperverletzung

  • Nötigung

  • Raub und räuberische Erpressung

  • Vermögensdelikte, wie Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Geldwäsche und Untreue

  • Kapitaldelikte

  • Brandstiftung

  • Sachbeschädigung

  • Hausfriedensbruch

  • Verkehrsstrafsachen

  • Jugendstrafsachen

  • Ordnungswidrigkeiten